Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der Jobi Medizintechnik-Team GmbH
Für die Hilfsmittelversorgung von gesetzlich versicherten Patienten (Stand: März 2026)
1. Vertragsgrundlage und Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten (nachfolgend „Versicherte" genannt) mit medizinischen Hilfsmitteln in Form von Mietgeräten. Die Überlassung erfolgt im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach § 127 SGB V. Art und Umfang der Versorgung richten sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Jobi Medizintechnik-Team GmbH und der Krankenkasse des Versicherten.
2. Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrecht
Die dem Versicherten überlassenen Hilfsmittel sind Mietgeräte und verbleiben uneingeschränkt im Eigentum der Jobi Medizintechnik-Team GmbH. Das jeweilige Gerät ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Versicherten bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben oder verliehen werden.
3. Zuzahlungsregelungen (§ 61 SGB V)
Sofern der Versicherte nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist, ist die Jobi Medizintechnik-Team GmbH als Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet, im Auftrag der Krankenkasse den Eigenanteil (in der Regel zwischen 5,00 und 10,00 EUR) einzuziehen. Der Versicherte erhält hierüber eine separate Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig ist. Liegt für den Versorgungszeitraum ein gültiger Befreiungsausweis vor, entfällt diese Zahlungspflicht.
4. Notwendigkeit von Verordnungen (Rezepten)
Die leihweise Überlassung des Gerätes ist an eine gültige ärztliche Verordnung gebunden. Der Versicherte ist verpflichtet, der Jobi Medizintechnik-Team GmbH für den gesamten Nutzungszeitraum kontinuierlich gültige Folgeverordnungen (Rezepte) zur Verfügung zu stellen.
5. Rückgabepflicht und Nutzungsausfall
Endet die Therapie oder erhält der Versicherte keine Weiterverordnung, muss das Mietgerät nach Ablauf der Rezeptlaufzeit unverzüglich an die Jobi Medizintechnik-Team GmbH zurückgesendet werden. Liegt sechs Wochen nach Ablauf der letzten Verordnung weder ein neues Rezept vor noch ist das Gerät zurückgegangen, ist die Jobi Medizintechnik-Team GmbH berechtigt, eine monatliche Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 19,00 EUR (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro angefangenem Monat in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn der Versicherte angeforderte, notwendige Unterlagen (z. B. Empfangsbestätigungen) trotz Aufforderung nicht übersendet.
6. Sorgfaltspflicht, Wartung und Reparatur
Der Versicherte hat Sorge zu tragen, dass das Hilfsmittel pfleglich behandelt und ausschließlich gemäß den Anweisungen der Bedienungsanleitung genutzt wird. Treten Defekte auf oder geht das Gerät verloren, ist die Jobi Medizintechnik-Team GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Reparaturen und Wartungen dürfen ausschließlich durch die Jobi Medizintechnik-Team GmbH durchgeführt werden.
Kostenübernahme: Bei einem unverschuldeten technischen Defekt trägt die Jobi Medizintechnik-Team GmbH die anfallenden Kosten für Reparatur und Versand. Beruht der Schaden jedoch auf unsachgemäßer Behandlung oder Verschulden des Versicherten, fallen die Kosten für den Hin- und Rückversand sowie die Instandsetzung dem Versicherten zur Last.
7. Meldepflichten nach dem Medizinprodukterecht (MPDG)
Aus Gründen der Patientensicherheit unterliegt die Hilfsmittelversorgung den Vorgaben des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes (MPDG) sowie der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Kommt es bei der Nutzung des Gerätes zu außergewöhnlichen Vorkommnissen, ist der Versicherte verpflichtet, die Jobi Medizintechnik-Team GmbH umgehend zu informieren und angeforderte Auskünfte zur Nutzung zu erteilen.
Hinweis für Elektrostimulationsgeräte: Diese sind spätestens alle 24 Monate sicherheitstechnisch zu warten. Hierfür hat sich der Versicherte an die Jobi Medizintechnik-Team GmbH, Zeitstr. 7, 51674 Wiehl zu wenden.
8. Abtretung von Forderungen
Die Jobi Medizintechnik-Team GmbH behält sich das Recht vor, Forderungen, die aus diesem Versorgungsverhältnis entstehen (z. B. Zuzahlungsbeträge), an externe Dritte abzutreten.
9. Haftungsbeschränkung
Die Jobi Medizintechnik-Team GmbH haftet gegenüber dem Versicherten uneingeschränkt bei schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (inklusive ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen). Bei leicht fahrlässigen Verletzungen von unwesentlichen vertraglichen Nebenpflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern diese Schäden weder vorhersehbar noch vertragstypisch sind.
10. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist D-04109 Leipzig.
Jobi Medizintechnik-Team GmbH
Zeitstr. 7, 51674 Wiehl
Telefon: +49 (0) 2262 717692
E-Mail: info@jobi.med
