JOBI Medizintechnik - Ein Unternehmen von Sanhos

Versorgung auf ärztliche Verordnung

TENS-Gerät auf Rezept — Schmerztherapie für zu Hause

TENS ist ein seit Jahrzehnten eingesetztes Verfahren zur Selbstanwendung: schwache elektrische Impulse über Klebeelektroden auf der Haut — angewendet dann, wenn Sie es brauchen, so oft Sie wollen, ohne Termin und ohne Wartezimmer.

Zwei Dinge machen es für viele Menschen attraktiv. Erstens das Sicherheitsprofil: In der bislang größten Auswertung mit 381 Studien und 24.532 Teilnehmenden wurden keine schwerwiegenden Nebenwirkungen berichtet, die ursächlich auf TENS zurückgingen; häufigste unerwünschte Wirkung sind Hautreizungen an den Elektroden bei etwa 2 bis 3 Prozent. Zweitens die Selbstbestimmung — Sie entscheiden, wann Sie das Gerät einsetzen. Für wen es geeignet ist, klären die Sicherheitshinweise weiter unten.

Wir versorgen Sie auf ärztliche Verordnung und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung.

Elektroden werden zur Reizstrombehandlung am Rücken angelegt
Symbolbild

Was die Studienlage zeigt

Wir nennen die Zahlen genauer als üblich — damit Sie einschätzen können, was Sie erwartet.

Die Schmerzlinderung während der Anwendung ist der am besten untersuchte Effekt. Die Metaanalyse von 2022 mit 381 randomisierten Studien und 24.532 Teilnehmenden fand einen deutlichen Unterschied gegenüber Scheinstimulation — und stuft die Aussagesicherheit als moderat ein. Das heißt: Der Effekt ist wahrscheinlich vorhanden, künftige Studien können das Ergebnis aber noch verschieben. Für andere Fragen, etwa die Wirkung über die Anwendung hinaus, fällt die Bewertung deutlich niedriger aus.

Das Sicherheitsprofil ist der stärkste Befund überhaupt. In derselben Auswertung: keine schwerwiegenden Nebenwirkungen, die ursächlich auf TENS zurückgingen. Häufigste unerwünschte Wirkung sind Hautreizungen an den Elektroden bei etwa 2 bis 3 Prozent.

Wie lange die Wirkung über die Anwendung hinaus anhält, ist offen. Übersichtsarbeiten der Cochrane Collaboration stufen die Evidenz dazu als von sehr niedriger Qualität ein und konnten keine sichere Aussage treffen — weder in die eine noch in die andere Richtung. TENS ist als Verfahren zur Selbstanwendung angelegt: Sie setzen es ein, wenn Sie es brauchen.

Was daraus praktisch folgt: TENS wirkt nicht bei jedem gleich gut — aber ob es bei Ihnen wirkt, wissen Sie schnell. Deshalb beginnt die Versorgung mit einer Erprobung: Sie bekommen das Gerät, wir weisen Sie ein, und nach vier Wochen fragen wir nach. Wenn es nichts bringt, geben Sie es zurück. Die Sicherheitshinweise weiter unten gehören trotzdem dazu — bitte lesen Sie sie, bevor Sie beginnen.

Wie TENS funktioniert

Über zwei oder mehr Klebeelektroden werden elektrische Impulse abgegeben, die sensible Nervenfasern reizen. Sie spüren ein Kribbeln oder Prickeln.

Als Erklärungsmodelle werden vor allem zwei Mechanismen diskutiert: eine Hemmung der Schmerzweiterleitung auf Rückenmarksebene, wie sie die klassische Gate-Control-Theorie beschreibt, sowie die Freisetzung körpereigener schmerzhemmender Botenstoffe. Der zweite Mechanismus ist tierexperimentell gut belegt und beim Menschen teilweise bestätigt; die Gate-Control-Theorie ist eine Modellvorstellung, die die Entwicklung von TENS angestoßen hat, aber als Erklärung der klinischen Wirkung beim Menschen nicht direkt bewiesen ist.

Selbstklebende Elektrode wird auf der Haut angedrückt, Nahaufnahme
Symbolbild

Die Einstellung entscheidet

Die Stimulationsintensität gilt in der Fachliteratur als der entscheidende Parameter. Empfohlen wird eine deutlich spürbare, aber nicht schmerzhafte Intensität. Zu schwach eingestellte Geräte sind wirkungslos — das ist der häufigste Anwendungsfehler.

AnwendungsartFrequenzDauer
Konventionell (hochfrequent)80–130 Hzetwa 30 Minuten
Akupunktur-ähnlich (niederfrequent)2–10 Hzbis etwa 20 Minuten

Was für Sie passt, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest. Wir zeigen Ihnen bei der Einweisung, wie Sie die Elektroden setzen und das Gerät bedienen.

Wenn die Wirkung nachlässt

Bei täglicher Anwendung kann die Wirkung nach einigen Tagen nachlassen. Das ist ein bekannter Gewöhnungseffekt und kein Zeichen dafür, dass das Gerät defekt ist. Ihm lässt sich mit wechselnden Frequenzprogrammen oder einer angepassten Intensität begegnen — rufen Sie uns an, bevor Sie das Gerät in die Schublade legen.

Was TENS nicht ist

Drei Klarstellungen, die wir wichtig finden:

TENS behandelt keine Ursachen. Es beeinflusst die Schmerzwahrnehmung, nicht das, was den Schmerz auslöst. Für viele Menschen mit chronischen Beschwerden ist genau das aber der Punkt: Die Ursache lässt sich oft nicht beseitigen — das Erleben schon beeinflussen.

TENS ersetzt keine ärztlich verordnete Therapie. Setzen Sie verordnete Medikamente nicht eigenmächtig ab, weil ein Gerät wirkt. Sprechen Sie jede Änderung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.

TENS ist nicht für jede Schmerzform gleich gut untersucht. Ob es bei Ihrem Beschwerdebild sinnvoll ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt — sprechen Sie es beim nächsten Termin an. Wir stellen Ihnen auf Wunsch vorab eine Ausfüllhilfe für die Verordnung bereit.

Wer verschreibt ein TENS-Gerät?

Grundsätzlich jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt — häufig sind es Schmerztherapeuten, Orthopäden, Neurologen oder Hausärzte.

Was auf der Verordnung stehen muss:

  • Diagnose
  • Bezeichnung des Hilfsmittels nach dem Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 09.37.01 für TENS-Geräte zur Schmerzbehandlung)
  • Anzahl
  • Datum

Wichtig: Die Verordnung verliert 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung bis dahin nicht begonnen hat (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag rechtzeitig bei Ihrer Kasse eingeht.

Für den Arzttermin: Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Ausfüllhilfe bereit, aus der hervorgeht, welche Angaben die Kasse für eine reibungslose Bewilligung braucht. Rufen Sie uns davor an — das erspart oft einen zweiten Termin.

So kommen Sie zu Ihrem Gerät

  1. Rezept vom Arzt

    Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Auf der Verordnung müssen die Diagnose, die Bezeichnung des Hilfsmittels und die Anzahl stehen. Wichtig: Die Verordnung verliert 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung bis dahin nicht begonnen hat (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag rechtzeitig bei Ihrer Kasse eingeht — deshalb bitten wir um den Upload möglichst am selben Tag.

  2. Rezept hochladen — 60 Sekunden

    Fotografieren Sie das Rezept mit dem Handy und laden Sie es auf unserer Website hoch. Alternativ per WhatsApp an 02262 717692. Wir prüfen sofort, ob alles vollständig ist, und melden uns bei Ihnen.

  3. Original per Post — wir schicken Ihnen den Umschlag

    Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir das Original der Verordnung. Sie erhalten von uns einen frankierten Rückumschlag; Sie müssen ihn nur einwerfen. Der Upload gibt uns die Zeit, bereits alles vorzubereiten.

  4. Wir übernehmen die Kasse

    Genehmigung, Rückfragen, Formulare — das machen wir. Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss Ihre Krankenkasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, oder innerhalb von fünf Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet.

  5. Gerät, Einweisung, Begleitung

    Sie erhalten das Gerät mit dem passenden Zubehör und eine persönliche Einweisung — telefonisch oder vor Ort. Diese Einweisung ist keine Höflichkeit, sondern nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unsere Pflicht. Ein Video oder eine Bedienungsanleitung allein genügt dafür nicht.

Was zahle ich?

Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro — einmalig je Versorgung, nicht monatlich (§ 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V).

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vollständig befreit. Dafür ist kein Antrag nötig.

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr Ihre Belastungsgrenze erreicht haben (2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %), entfällt die Zuzahlung — legen Sie uns einfach Ihre Befreiungsbescheinigung vor.

Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät und damit unser Eigentum. Miete zahlen Sie dafür nicht.

Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Wir sagen Ihnen vorab, womit bei Ihrer Kasse zu rechnen ist.

Wichtige Sicherheitshinweise

Diese Hinweise beruhen auf den Gebrauchsanweisungen gängiger Vertragsgeräte. Die Hersteller unterscheiden sich in einigen Punkten erheblich — deshalb steht am Ende dieses Abschnitts kein Standardsatz, sondern eine ernst gemeinte Bitte.

Diese Punkte schließen die Anwendung aus

Sprechen Sie uns an, bevor Sie ein Rezept einlösen:

  • Sie tragen einen Herzschrittmacher, einen implantierten Defibrillator oder ein anderes elektronisches Implantat
  • Sie tragen eine Insulinpumpe
  • bei Ihnen sind Herzrhythmusstörungen bekannt
  • Sie haben eine Anfallserkrankung (Epilepsie)
  • Sie sind schwanger
  • Sie haben hohes Fieber

Diese Punkte betreffen den Moment, nicht die Versorgung

  • Nicht anwenden, wenn Sie Auto fahren, eine Maschine bedienen oder schlafen wollen. Nicht im Bad, unter der Dusche oder in der Sauna. Nach Alkoholgenuss verlangt ein Teil der Hersteller ausdrücklich Abstinenz — fragen Sie uns nach Ihrem Gerät.

Diese Körperstellen sind tabu

  • Kopf, Schläfen, Augen, Mund, Rachen, Kehlkopf
  • Vorderseite des Halses, besonders über der Halsschlagader
  • Vorderer Brustkorb — vor allem nicht auf beide Brustmuskeln gleichzeitig
  • Niemals eine Elektrode vorn und eine hinten am Brustkorb. Der Strom würde durch das Herz fließen. Ein Hersteller formuliert das so deutlich, dass wir es wörtlich übernehmen: Es kann Herzkammerflimmern auslösen und zum Herzstillstand führen.
  • Nie eine Elektrode links und eine rechts am Körper am selben Kanal. Das ist der Punkt, den fast niemand kennt: Es kommt nicht nur darauf an, wo die Elektroden kleben, sondern welchen Weg der Strom zwischen ihnen nimmt.
  • verletzte, entzündete, gerötete oder erkrankte Haut, offene Wunden, frische Narben
  • direkt über Krampfadern, einer Venenentzündung oder einer bekannten Thrombose
  • über einem Tumor oder einer Stelle, an der einer vermutet wird

Erst mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen, wenn

  • Sie Metall im Körper haben — künstliches Gelenk, Platten, Schrauben. Hier gehen die Hersteller am weitesten auseinander: Manche verbieten die Anwendung dann vollständig, andere nur im Bereich der Elektroden, wieder andere erwähnen es überhaupt nicht. Fragen Sie uns nach Ihrem Gerät.
  • Sie an der behandelten Stelle wenig oder nichts spüren. Dann merken Sie nicht, wenn der Strom zu stark wird. Kein Hersteller von TENS-Geräten verbietet die Anwendung deswegen; die Hersteller, die den Punkt ansprechen, verlangen ärztliche Rücksprache oder besondere Vorsicht. Bei anderen Verfahren — etwa der Iontophorese — ist eine Gefühlsstörung dagegen ein Ausschlussgrund.
  • Sie blutverdünnende Medikamente nehmen oder zu Blutungen neigen
  • Sie Diabetes haben. Elektrische Stimulation kann nach Herstellerangabe die Insulinausschüttung beeinflussen und den Blutzucker senken.
  • Ihre Schmerzen unklar sind oder trotz Behandlung nicht nachlassen
  • das Gerät bei einem Säugling oder Kleinkind eingesetzt werden soll
  • Sie eine akute Infektion haben

Außerdem wichtig

  • Elektroden nie zuschneiden oder verändern. Die Stromdichte auf der Haut wird sonst gefährlich hoch.
  • Nie gleichzeitig mit einem Hochfrequenz-Chirurgiegerät verwenden — Verbrennungsgefahr.
  • Abstand zu Kurzwellen- und Mikrowellengeräten halten. Die Herstellerangaben reichen von 30 Zentimetern bis zu einem Meter; halten Sie sich an die Ihres Geräts.
  • Elektroden nur auf saubere, trockene, unversehrte Haut — vorher keine Cremes oder Salben auftragen.
  • Gerät und Kabel von Kindern fernhalten — Strangulationsgefahr.
  • Erste Anwendung im Sitzen oder Liegen. Manchen Menschen wird beim ersten Mal schwindelig.
  • Sofort abschalten, wenn die Anwendung unangenehm oder schmerzhaft wird.

Womit Sie rechnen müssen: Hautreizungen an den Elektroden bei etwa 2 bis 3 Prozent der Anwender, meist durch Elektrodenmaterial oder Klebstoff.

Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Geräts. Das ist hier keine Floskel: Bei Metallimplantaten, Schwangerschaft, Krebserkrankungen, Anfallserkrankungen und der Anwendung bei Kindern weichen die Hersteller so stark voneinander ab, dass eine allgemeine Auskunft nicht genügt. Verbindlich ist immer, was in Ihrer Anleitung steht — und bei der Einweisung gehen wir sie gemeinsam durch.

Warum ein Versuch naheliegt

Sie legen sich damit nicht fest.

Die Versorgung ist reversibel

Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät. Wenn es Ihnen nicht hilft, geben Sie es zurück.

Ihr Kostenrisiko ist überschaubar

Bei ärztlicher Verordnung ist die Versorgung grundsätzlich verordnungsfähig; für Sie fällt dann die gesetzliche Zuzahlung an — 10 % des Abgabepreises, mindestens 5, höchstens 10 Euro, einmalig je Versorgung. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.

Sie entscheiden nach der Erprobung

Wir melden uns nach vier Wochen und besprechen mit Ihnen, wie es läuft. Wie lange es dauert, bis sich etwas zeigt, ist je nach Verfahren sehr unterschiedlich — bei manchen sind mehrere Monate nötig.

Sie bekommen Begleitung statt eines Pakets

Persönliche Einweisung, eine Nummer, unter der jemand abnimmt, und Unterstützung bei Antrag und Folgeverordnung.

Erprobung heißt bei uns: Sie bekommen das Gerät, wir weisen Sie ein, und wir melden uns nach vier Wochen, um zu hören, ob es für Sie funktioniert. Die Erstversorgung läuft in der Regel über drei Monate. Danach prüft Ihre Arztpraxis den Therapieerfolg und stellt gegebenenfalls eine Folgeverordnung aus. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Vertrag Ihrer Krankenkasse.

Warum Jobi

Über 60 Kassenverträge

Sie können frei wählen, bei welchem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse Sie Ihre Verordnung einlösen — weder Ihre Ärztin noch Ihre Kasse darf Sie dabei zu einem bestimmten Anbieter lenken (§ 33 Abs. 6 SGB V). Damit wir für Sie abrechnen können, brauchen wir einen Vertrag mit Ihrer Kasse. Wir haben über 60.

Präqualifiziert nach § 126 SGB V

Eine unabhängige, staatlich akkreditierte Prüfstelle hat für jeden Versorgungsbereich geprüft und zertifiziert, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an Fachpersonal, Beratung, Räume und Ausstattung erfüllen. Ohne dieses Zertifikat darf ein Anbieter überhaupt keine Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben. Unser Zertifikat: NORMEC VQZ, Nummer 5879.

Deutschlandweit, persönlich beraten

Beratung telefonisch oder vor Ort in Wiehl, Versand in ganz Deutschland.

Wir sind kein Callcenter

Sie sprechen mit denselben Menschen, die Ihre Versorgung bearbeiten. Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, unter 02262 717692.

Weitere Versorgungsbereiche

Wir versorgen außerdem bei Polyneuropathie und Nervenschmerzen und mit Muskelstimulation in der Rehabilitation.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse ein TENS-Gerät?

TENS-Geräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 09.37.01 als Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung gelistet. Mit einer ärztlichen Verordnung ist die Versorgung über Ihre Krankenkasse grundsätzlich möglich; für Sie fällt dann die gesetzliche Zuzahlung an. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse.

Was kostet mich das?

Für Versicherte ab 18 Jahren die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro — einmalig je Versorgung, nicht monatlich. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Wenn Sie eine Befreiungsbescheinigung haben, entfällt die Zuzahlung.

Welcher Arzt verschreibt ein TENS-Gerät?

Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann es verordnen — häufig sind es Schmerztherapeuten, Orthopäden, Neurologen oder Hausärzte. Auf der Verordnung müssen Diagnose, Bezeichnung des Hilfsmittels und Anzahl stehen.

Wie lange bekomme ich das Gerät?

Die Erstversorgung läuft in der Regel über drei Monate. Danach prüft Ihre Arztpraxis den Therapieerfolg und stellt gegebenenfalls eine Folgeverordnung aus, mit der die Versorgung nahtlos weitergeht. Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät; Miete zahlen Sie dafür nicht.

Bekomme ich eine Einweisung?

Ja, und zwar nicht aus Höflichkeit: Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sind wir zur persönlichen Einweisung verpflichtet. Ein Video oder eine Bedienungsanleitung allein genügt dafür ausdrücklich nicht. Die Einweisung erfolgt telefonisch oder vor Ort.

Wie schnell habe ich das Gerät?

Sobald wir Ihre Verordnung haben, prüfen wir sofort und melden uns bei Ihnen. Wie schnell es dann geht, hängt davon ab, ob Ihre Kasse eine Genehmigung verlangt. Gesetzlich muss sie innerhalb von drei Wochen entscheiden, oder innerhalb von fünf Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet.

Wie sicher ist die Anwendung von TENS?

In einer Metaanalyse von 381 Studien mit 24.532 Teilnehmenden wurden keine schwerwiegenden Nebenwirkungen berichtet, die ursächlich auf TENS zurückzuführen waren. Häufigste unerwünschte Wirkung sind Hautreizungen an den Elektroden bei etwa 2 bis 3 Prozent der Anwender. Nicht angewendet werden darf TENS unter anderem bei implantiertem Herzschrittmacher oder Defibrillator, bei getragener Insulinpumpe, bei Herzrhythmusstörungen, bei Epilepsie und in der Schwangerschaft. Elektroden dürfen nie am Kopf, an der Vorderseite des Halses oder so am Brustkorb angelegt werden, dass der Strom durch das Herz fließt.

Was ist mit dem Original-Rezept?

Für die Abrechnung brauchen wir es im Original. Sie bekommen von uns einen frankierten Rückumschlag. Der Upload vorab ist trotzdem sinnvoll: Er gibt uns die Zeit, alles vorzubereiten, während das Rezept noch unterwegs ist.

Fragen? Rufen Sie an.

02262 717692· Montag bis Freitag 8–17 Uhr

info@jobi.med

Jobi Medizintechnik-Team GmbH · Zeitstr. 7 · 51674 Wiehl

Zuletzt geprüft am . Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob ein Verfahren für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt; verbindlich sind die Angaben in der Gebrauchsanweisung Ihres Geräts.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

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