Elektrostimulation & Biofeedback · § 33 SGB V
Kostenübernahme: Therapiegeräte für Elektrostimulation und Biofeedback auf Rezept
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Ihr Therapiegerät – von TENS und EMS über Parese- und Inkontinenztherapie bis zu Biofeedback und Iontophorese. Für Sie bleibt die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.
5–10 €
gesetzliche Zuzahlung je Hilfsmittel (10 % des Abgabepreises)
1–3 Werktage
bis Ihr Gerät in der Regel bei Ihnen ist – Versand in der Regel kostenfrei
0 €
in der Regel für Ersatz-Elektroden im Rahmen Ihrer Versorgung
Was übernimmt die Krankenkasse?
Geräte zur Elektrostimulation und zum Biofeedback sind Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Gerät und das medizinisch notwendige Zubehör. Als präqualifizierter Vertragspartner rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab – Sie müssen also nichts vorstrecken und sich um keine Erstattung kümmern.
Diese Gerätearten versorgen wir
- TENS-Geräte (Schmerztherapie): Transkutane Elektrische Nervenstimulation zur nichtmedikamentösen Behandlung akuter und chronischer Schmerzen.
- EMS-Geräte (Muskelstimulation): Muskelentspannung, gezielter Muskelaufbau und Rehabilitation – etwa zur Vermeidung von Muskelabbau nach Operationen.
- Geräte zur Paresetherapie: Unterstützung bei Lähmungen und Fußheberschwäche, zum Beispiel nach einem Schlaganfall.
- Inkontinenzgeräte: Elektrostimulation und EMG-Biofeedback bei Harn- und Stuhlinkontinenz – für Erwachsene und Kinder, inklusive Bettnässer-Weckgeräte.
- Biofeedback-Geräte für den Beckenboden: EMG-Biofeedback macht die Muskelaktivität sichtbar und macht das Beckenbodentraining kontrollierbar.
- Iontophorese-Geräte: Gleichstromtherapie bei übermäßigem Schwitzen (Hyperhidrosis) an Händen, Füßen oder Achseln.
- Vakuumsysteme (Männergesundheit): Diskrete Versorgung bei Erektionsstörungen mit manuellen oder elektrischen Systemen.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt nach § 33 Abs. 8 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V zehn Prozent des Abgabepreises – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei Leihgeräten fällt sie einmalig je Versorgungsfall an. Versicherte unter 18 Jahren sowie Versicherte mit einer Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse zahlen nichts.
So läuft Ihre Versorgung ab
1. Ärztliche Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung (Rezept) über das benötigte Hilfsmittel aus – mit Diagnose und möglichst genauer Bezeichnung.
2. Rezept einreichen
Fotografieren Sie das Rezept ab und laden Sie es online hoch oder senden Sie es uns per WhatsApp. Alternativ per E-Mail, Post oder persönlich.
3. Wir übernehmen die Abwicklung
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse, holen die Genehmigung ein und kümmern uns um alle Formalitäten mit der Arztpraxis.
4. Lieferung & Einweisung
Sie erhalten Ihr Gerät samt Zubehör in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen und versandkostenfrei – inklusive persönlicher Einweisung, damit die Therapie sicher gelingt.
Das ist bei uns inklusive
- Direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Lieferung in der Regel in 1 bis 3 Werktagen und versandkostenfrei
- Ersatz-Elektroden im Rahmen der Versorgung in der Regel kostenfrei
- Persönliche Einweisung in Ihr Gerät
- Beratungs-Hotline: Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr
- Herstellerneutrale Beratung durch ein qualifiziertes Team – kein Callcenter
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Was kostet ein Therapiegerät auf Rezept?
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Gerät und das medizinisch notwendige Zubehör – das gilt für Elektrostimulationsgeräte (TENS, EMS, Parese, Inkontinenz, Iontophorese) ebenso wie für Biofeedback-Geräte. Für Sie verbleibt die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Der Versand ist in der Regel kostenfrei.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung genau?
Die Zuzahlung beträgt nach § 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei Leihgeräten fällt sie einmalig je Versorgungsfall an.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
Versicherte unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung. Ebenso entfällt sie, wenn Ihre Krankenkasse Ihnen eine Zuzahlungsbefreiung erteilt hat, weil Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht haben. Legen Sie uns den Befreiungsbescheid einfach vor.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Als präqualifizierter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung.
Wie lange dauert die Lieferung?
Nach Eingang Ihrer Verordnung erhalten Sie Ihr Gerät in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen; der Versand ist dabei in der Regel kostenfrei.
Bekomme ich Ersatz-Elektroden?
Ja. Benötigte Ersatz-Elektroden senden wir Ihnen im Rahmen Ihrer Versorgung in der Regel kostenfrei zu. Melden Sie sich dazu einfach telefonisch oder per WhatsApp bei uns.
Für welche Geräte gilt die Kostenübernahme?
Für alle ärztlich verordneten Hilfsmittel aus unserem Versorgungsbereich: TENS-Geräte zur Schmerztherapie, EMS-Geräte zur Muskelstimulation, Geräte für die Paresetherapie, Inkontinenzgeräte, Biofeedback-Geräte für den Beckenboden, Iontophorese-Geräte bei Hyperhidrosis sowie Vakuumsysteme im Bereich Männergesundheit – jeweils samt notwendigem Zubehör.
Welche Krankenkassen sind möglich?
Wir sind präqualifizierter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und rechnen mit den gängigen Kassen direkt ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kasse dabei ist, rufen Sie uns an – wir klären das für Sie.
Was ist mit privat Versicherten?
Privat Versicherte und Selbstzahler versorgen wir ebenfalls. Die Erstattung richtet sich hier nach Ihrem individuellen Versicherungstarif; gerne erstellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag.
Rezept einreichen – digital in zwei Minuten
Verordnung abfotografieren, hochladen oder per WhatsApp senden – den Rest übernehmen wir. Bei Fragen erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr unter +49 (0) 2262 717692.
Hinweis: Die Angaben geben den allgemeinen gesetzlichen Rahmen wieder. Ob eine Therapie für Sie geeignet ist, klären Sie bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; Details zur Kostenübernahme hängen von Ihrer Krankenkasse und der konkreten Verordnung ab.
