Versorgung auf ärztliche Verordnung
Fußheberschwäche und Lähmungen: Elektrostimulation auf Rezept
Wenn der Fuß beim Gehen hängen bleibt, verändert das alles — den Gang, die Sicherheit, das Vertrauen in den eigenen Körper. Rund 270.000 Menschen in Deutschland erleiden jedes Jahr einen Schlaganfall; etwa 60 Prozent der Überlebenden sind ein Jahr später auf Therapie, Hilfsmittel oder Pflege angewiesen.
Hier lässt sich etwas erreichen. In einer Studie mit 495 Patientinnen und Patienten nach Schlaganfall verbesserte sich die Gehgeschwindigkeit über sechs Monate um rund 0,19 Meter pro Sekunde — das ist im Alltag ein spürbarer Unterschied. Eine Fußheberorthese erreichte in derselben Studie praktisch dasselbe. Beides sind versorgbare Wege; welcher zu Ihnen passt, klären wir in der Erprobung.
Es gibt dabei zwei verschiedene Verfahren, und welches für Sie passt, hängt davon ab, wo der Nerv geschädigt ist. Auf dieser Seite erklären wir beide, damit Sie beim Arzttermin die richtigen Fragen stellen können — und wie die Versorgung über Ihre Krankenkasse abläuft.

Zwei Verfahren, zwei Voraussetzungen
Die entscheidende Frage lautet nicht „Welches Gerät ist besser?“, sondern: Ist der Nerv, der den Muskel versorgt, noch ansprechbar?
Funktionelle Elektrostimulation (FES) — wenn der Nerv erreichbar ist
Ein FES-System sitzt unterhalb des Knies und stimuliert den Wadenbeinnerv (Nervus peronaeus) genau in dem Moment des Schrittzyklus, in dem der Fuß gehoben werden muss. Sensoren erkennen die Schwungphase; das Gerät löst die Bewegung aus.
Voraussetzung ist ein intakter peripherer Nerv unterhalb der Schädigung. Das ist typischerweise bei zentralen Ursachen der Fall:
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- inkomplette Querschnittlähmung
- Schädel-Hirn-Trauma
Diese Systeme sind im Hilfsmittelverzeichnis unter 09.37.04.0 (Einkanal-Peronäusstimulatoren) und 09.37.04.1 (mehrkanalige, sensorgesteuerte Systeme zum Behinderungsausgleich) geführt.
Reizstromtherapie mit Schwell- und Exponentialströmen — wenn der Nerv geschädigt ist
Bei einer Schädigung des peripheren Nervs selbst funktioniert die FES nicht: Es gibt keinen Nerv mehr, den man stimulieren könnte. Hier muss die Muskelfaser direkt erreicht werden.
Das erfordert eine andere Stromform. Ein gesunder Nerv reagiert schon auf sehr kurze Impulse von Bruchteilen einer Millisekunde. Eine Muskelfaser ohne Nervenversorgung reagiert darauf nicht — sie braucht deutlich längere Impulse, in Studien mindestens 20 Millisekunden, mit langsam ansteigender Dreieck- oder Exponentialform. Dieser langsame Anstieg hat einen zweiten Zweck: Gesunde Nerven gewöhnen sich daran und werden nicht mitgereizt, was die Anwendung erträglicher macht.
Anwendungsbereiche:
- Peroneusläsion am Wadenbeinköpfchen
- Nervenwurzelschädigung, etwa nach Bandscheibenvorfall L4/L5
- andere periphere Nervenschädigungen, bei denen noch ein Teil der Nervenfasern funktioniert (Fachbegriff: erhaltene Restinnervation)
Diese Geräte sind unter 09.37.02 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation) geführt; Geräte, die durch die Eigenaktivität des Muskels ausgelöst werden, unter 09.37.02.2 (EMG-getriggerte Muskelstimulationsgeräte).
Welches Verfahren bei welcher Ursache
| Ursache | Ort der Schädigung | Geeignet |
|---|---|---|
| Schlaganfall | zentral | FES — beste Studienlage |
| Multiple Sklerose | zentral | FES |
| Inkomplette Querschnittlähmung, Schädel-Hirn-Trauma | zentral | FES |
| Peroneusläsion | peripher | Reizstrom; FES nur bei erhaltener Restinnervation |
| Bandscheibenvorfall L4/L5 | peripher (Nervenwurzel) | Reizstrom; FES nur bei erhaltener Restinnervation |
| Polyneuropathie | peripher, meist beidseitig | eingeschränkt — Erregbarkeit oft reduziert, Sensibilität gestört |
| ALS | fortschreitend, beide Ebenen | nicht geeignet |
Welches Verfahren bei Ihnen infrage kommt, zeigt eine elektrodiagnostische Untersuchung beim Neurologen. Das ist keine Formalie — es ist die Weiche, an der sich die gesamte Versorgung entscheidet.
Was Studien zeigen — und was sie nicht zeigen
Hier sind wir bewusst genauer als üblich, weil in diesem Bereich viel behauptet wird.
Zur Gehgeschwindigkeit: In einer multizentrischen Studie mit 495 Patientinnen und Patienten nach Schlaganfall verbesserte sich die Gehgeschwindigkeit über sechs Monate um rund 0,19 Meter pro Sekunde. Das ist ein spürbarer Unterschied im Alltag.
Sie haben die Wahl — und das ist eine gute Nachricht. In derselben Studie erreichte die klassische Fußheberorthese ein praktisch identisches Ergebnis (+0,195 m/s), und zwei Metaanalysen bestätigen das: In beiden ließ sich kein bedeutsamer Unterschied zwischen den Verfahren nachweisen — die Differenz lag jeweils unter 0,02 Metern pro Sekunde.
Das heißt: Sie müssen sich nicht für das teurere oder das modernere entscheiden, sondern für das, das zu Ihrem Alltag passt. Manche Menschen kommen mit einer Orthese im Schuh nicht zurecht oder haben Probleme mit der Haut darunter. Andere möchten kein Gerät bedienen und wollen etwas, das einfach da ist. Beides ist eine legitime Entscheidung — und beide Wege sind versorgbar. Wir zeigen Ihnen in der Erprobung, wie sich das jeweils anfühlt.

Zum Trainingseffekt: Es gibt Hinweise, dass sich das Gangbild auch ohne getragenes Gerät verbessert — allerdings ebenfalls bei der Orthese. Bei Multipler Sklerose ließ sich ein solcher Effekt in einer Auswertung von 19 Studien mit 490 Betroffenen nicht nachweisen; dort wirkt das System, solange es getragen wird.
Zum Zeitpunkt: Elektrostimulation ist nicht auf die Frührehabilitation beschränkt. In einer Metaanalyse aus 29 randomisierten Studien mit 1.711 Teilnehmenden zeigten sich in der chronischen Phase teils sogar größere Effekte als in der Akutphase.
Was das praktisch heißt: Wenn beide Verfahren für Sie in Frage kommen, gibt es keine falsche Entscheidung — nur eine passende. Sie hängt von Ihrem Gangbild ab, von Ihrer Muskelspannung, von Ihren Hautverhältnissen und davon, wie Ihr Tag aussieht. Genau dafür ist die Erprobung da, und sie findet vor jedem Antrag statt.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Fußhebersysteme mit Elektrostimulation sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 09.37.04 geführt.
Mehrere Landessozialgerichte haben Krankenkassen zur Kostenübernahme elektronischer Fußhebersysteme verurteilt — unter anderem das LSG Baden-Württemberg (L 4 KR 531/17 und L 11 KR 1996/17), das LSG Schleswig-Holstein (L 5 KR 183/17) und das Hessische Landessozialgericht (L 1 KR 262/18). Die tragende Begründung: Das Gerät ersetzt eine verlorene Körperfunktion und dient damit dem unmittelbaren Behinderungsausgleich nach § 33 SGB V.
Eine automatische Zusage ist damit nicht verbunden — es bleibt eine Einzelfallentscheidung, bei der Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit und der konkrete Gebrauchsvorteil dargelegt werden müssen. Genau das ist der Punkt, an dem viele Anträge scheitern, und genau da liegt unsere Arbeit.
Wir bereiten die Begründung mit Ihnen und Ihrer Arztpraxis auf, reichen sie ein und begleiten Sie bei einem Widerspruch, falls es dazu kommt. Sie müssen das nicht allein durchfechten. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids — melden Sie sich, sobald ein Bescheid da ist, dann haben wir Zeit.
So kommen Sie zu Ihrem Gerät
Rezept vom Arzt
Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Auf der Verordnung müssen die Diagnose, die Bezeichnung des Hilfsmittels und die Anzahl stehen. Wichtig: Die Verordnung verliert 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung bis dahin nicht begonnen hat (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag rechtzeitig bei Ihrer Kasse eingeht — deshalb bitten wir um den Upload möglichst am selben Tag.
Rezept hochladen — 60 Sekunden
Fotografieren Sie das Rezept mit dem Handy und laden Sie es auf unserer Website hoch. Alternativ per WhatsApp an 02262 717692. Wir prüfen sofort, ob alles vollständig ist, und melden uns bei Ihnen.
Original per Post — wir schicken Ihnen den Umschlag
Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir das Original der Verordnung. Sie erhalten von uns einen frankierten Rückumschlag; Sie müssen ihn nur einwerfen. Der Upload gibt uns die Zeit, bereits alles vorzubereiten.
Wir übernehmen die Kasse
Genehmigung, Rückfragen, Formulare — das machen wir. Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss Ihre Krankenkasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, oder innerhalb von fünf Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet.
Gerät, Einweisung, Begleitung
Sie erhalten das Gerät mit dem passenden Zubehör und eine persönliche Einweisung — telefonisch oder vor Ort. Diese Einweisung ist keine Höflichkeit, sondern nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unsere Pflicht. Ein Video oder eine Bedienungsanleitung allein genügt dafür nicht.
Für die Verordnung braucht Ihre Arztpraxis die Diagnose, die Bezeichnung des Hilfsmittels und in der Regel eine Begründung, warum eine Standardversorgung nicht ausreicht. Wir stellen die Unterlagen dafür bereit — rufen Sie uns vor dem Arzttermin an, dann sparen Sie sich einen zweiten.
Erprobung vor Entscheidung. Ob ein Fußhebersystem bei Ihnen funktioniert, zeigt sich in wenigen Minuten: Der Nerv muss auf die Stimulation ansprechen, und das Gangbild muss sich messbar verändern. Diese Erprobung machen wir gemeinsam, bevor irgendetwas beantragt wird.
Was zahle ich?
Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro — einmalig je Versorgung, nicht monatlich (§ 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V).
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vollständig befreit. Dafür ist kein Antrag nötig.
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr Ihre Belastungsgrenze erreicht haben (2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %), entfällt die Zuzahlung — legen Sie uns einfach Ihre Befreiungsbescheinigung vor.
Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät und damit unser Eigentum. Miete zahlen Sie dafür nicht.
Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Wir sagen Ihnen vorab, womit bei Ihrer Kasse zu rechnen ist.
Wichtige Sicherheitshinweise
Ein Fußhebersystem ist kein Gerät zum Selbstausprobieren. Elektrodenlage und Stromstärke dürfen ausschließlich von der behandelnden Fachkraft festgelegt werden — das schreiben die Hersteller ausdrücklich so vor.
Wann ein Stimulationssystem nicht in Frage kommt
- Sie tragen einen Herzschrittmacher, einen implantierten Defibrillator oder ein anderes elektronisches Implantat.
- Direkt unter der Elektrodenstelle am betroffenen Bein liegt Metall (Platte, Nagel, Prothese).
- Im Bereich des Unterschenkels besteht ein Tumor oder wird einer vermutet.
- Das Bein ist gebrochen oder ausgerenkt oder hat eine andere örtliche Verletzung. Die durch den Strom ausgelöste Bewegung könnte den Schaden vergrößern.
- Es bestehen eine Venenentzündung, eine Thrombose oder ausgeprägte Krampfadern im Bereich.
- Die Haut am Unterschenkel ist entzündet, geschwollen, infiziert oder hat Ausschlag.
- Sie sind schwanger. Zur Sicherheit während der Schwangerschaft gibt es keine Daten.
Nur nach ausdrücklicher ärztlicher Beurteilung
- bei bekannter oder vermuteter Epilepsie — die Hersteller sind sich hier nicht einig: ein System schließt sie aus, ein anderes verlangt nur Vorsicht
- wenn Sie am Unterschenkel wenig oder nichts spüren. Das ist der wichtigste Punkt: Wer das Kribbeln nicht wahrnimmt, merkt auch nicht, wenn die Haut überlastet wird.
- wenn Sie Bedienanweisungen nicht sicher umsetzen oder eine unangenehme Stimulation nicht zuverlässig mitteilen können
Sicherheit im Alltag
- Das Gerät löst eine unwillkürliche Bewegung Ihres Fußes aus. Schalten Sie es aus, bevor Sie etwas tun, bei dem ein plötzliches Zucken gefährlich wäre — Autofahren, Maschinen bedienen, auf einer Leiter stehen.
- Rechnen Sie in der Eingewöhnung mit einem veränderten Gangbild. Üben Sie die ersten Gehstrecken nur unter Anleitung und sichern Sie sich gegen Stürze ab.
- Kontrollieren Sie die Haut unter den Elektroden täglich — mit den Augen oder mit einem Spiegel. Rötungen, die nach ein paar Stunden nicht verschwinden, und Bläschen melden Sie uns bitte sofort.
- Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Kurzwellen- und Diathermiegeräten.
- Bei Kindern ist die Anwendung bei manchen Systemen ausdrücklich vorgesehen — die Betreuungsperson muss sie dann beaufsichtigen. Fragen Sie uns nach dem System, das für Sie in Frage kommt.
- Was langfristige, tägliche Elektrostimulation über viele Jahre bewirkt, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Einer der Hersteller weist ausdrücklich darauf hin. Wir sagen es Ihnen, weil Sie es wissen sollten.
Zusätzlich bei Reizstromtherapie gelähmter Muskulatur
Wenn der Nerv zum Muskel geschädigt ist, braucht der Muskel deutlich längere und stärkere Impulse, um überhaupt zu reagieren. Daraus folgt:
- Diese Behandlung gehört ausschließlich in ärztlich verordnete und therapeutisch angeleitete Hände. Sie ist nichts, was man selbst einstellt.
- Es müssen große Elektroden verwendet werden. Kleine TENS-Elektroden sind bei diesen Stromstärken ungeeignet — die Stromdichte auf der Haut würde ein Vielfaches des Werts erreichen, ab dem die Hersteller besondere Aufmerksamkeit verlangen.
- Im behandelten Bereich fühlen Sie meist wenig oder nichts. Kontrollieren Sie die Haut nach jeder Sitzung.
- Ist die Empfindung noch teilweise erhalten, ist die Behandlung oft schlicht zu schmerzhaft, um sie durchzuhalten. Sprechen Sie das offen an — es ist kein Zeichen von Empfindlichkeit, sondern eine bekannte Grenze des Verfahrens.
- Ob Ihr Muskel überhaupt anspricht, muss vorher elektrodiagnostisch geprüft werden.
Verbindlich sind immer die Angaben in der Gebrauchsanweisung Ihres Geräts.
Warum ein Versuch naheliegt
Sie legen sich damit nicht fest.
Die Versorgung ist reversibel
Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät. Wenn es Ihnen nicht hilft, geben Sie es zurück.
Ihr Kostenrisiko ist überschaubar
Bei ärztlicher Verordnung ist die Versorgung grundsätzlich verordnungsfähig; für Sie fällt dann die gesetzliche Zuzahlung an — 10 % des Abgabepreises, mindestens 5, höchstens 10 Euro, einmalig je Versorgung. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.
Sie entscheiden nach der Erprobung
Wir melden uns nach vier Wochen und besprechen mit Ihnen, wie es läuft. Wie lange es dauert, bis sich etwas zeigt, ist je nach Verfahren sehr unterschiedlich — bei manchen sind mehrere Monate nötig.
Sie bekommen Begleitung statt eines Pakets
Persönliche Einweisung, eine Nummer, unter der jemand abnimmt, und Unterstützung bei Antrag und Folgeverordnung.
Erprobung heißt bei uns: Sie bekommen das Gerät, wir weisen Sie ein, und wir melden uns nach vier Wochen, um zu hören, ob es für Sie funktioniert. Die Erstversorgung läuft in der Regel über drei Monate. Danach prüft Ihre Arztpraxis den Therapieerfolg und stellt gegebenenfalls eine Folgeverordnung aus. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Vertrag Ihrer Krankenkasse.
Warum Jobi
Über 60 Kassenverträge
Sie können frei wählen, bei welchem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse Sie Ihre Verordnung einlösen — weder Ihre Ärztin noch Ihre Kasse darf Sie dabei zu einem bestimmten Anbieter lenken (§ 33 Abs. 6 SGB V). Damit wir für Sie abrechnen können, brauchen wir einen Vertrag mit Ihrer Kasse. Wir haben über 60.
Präqualifiziert nach § 126 SGB V
Eine unabhängige, staatlich akkreditierte Prüfstelle hat für jeden Versorgungsbereich geprüft und zertifiziert, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an Fachpersonal, Beratung, Räume und Ausstattung erfüllen. Ohne dieses Zertifikat darf ein Anbieter überhaupt keine Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben. Unser Zertifikat: NORMEC VQZ, Nummer 5879.
Deutschlandweit, persönlich beraten
Beratung telefonisch oder vor Ort in Wiehl, Versand in ganz Deutschland.
Wir sind kein Callcenter
Sie sprechen mit denselben Menschen, die Ihre Versorgung bearbeiten. Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, unter 02262 717692.
Weitere Versorgungsbereiche
Wir versorgen außerdem mit Muskelstimulation in der Rehabilitation und bei Nervenschmerzen und Polyneuropathie.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse ein Fußhebersystem?
Diese Systeme sind im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 09.37.04 geführt und grundsätzlich verordnungsfähig. Mehrere Landessozialgerichte haben die Kostenübernahme als Behinderungsausgleich nach § 33 SGB V bestätigt. Eine automatische Zusage ist damit nicht verbunden — es bleibt eine Einzelfallentscheidung Ihrer Kasse. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Begründung.
Ist ein elektronisches System besser als eine Fußheberorthese?
Nach heutigem Kenntnisstand sind beide Verfahren gleichwertig wirksam. In Metaanalysen mit bis zu 815 Teilnehmenden lagen die Unterschiede in der Gehgeschwindigkeit unter 0,02 Metern pro Sekunde. Welches Konzept für Sie passt, hängt von Ihrem Gangbild, Ihrer Spastik, Ihren Hautverhältnissen und Ihrem Alltag ab.
Funktioniert Elektrostimulation auch Jahre nach dem Schlaganfall?
Ja. In einer Metaanalyse aus 29 Studien mit 1.711 Teilnehmenden zeigten sich in der chronischen Phase teils größere Effekte als in der Akutphase. Die Studie mit 495 Patienten, die eine Verbesserung von 0,19 m/s zeigte, hat ausschließlich chronisch Betroffene eingeschlossen.
Welches Verfahren eignet sich bei einer peripheren Nervenschädigung?
Funktionelle Elektrostimulation setzt einen ansprechbaren peripheren Nerv voraus und eignet sich vor allem bei zentralen Ursachen wie Schlaganfall, Multipler Sklerose oder inkompletter Querschnittlähmung. Bei einer Schädigung des peripheren Nervs selbst — etwa nach einem Bandscheibenvorfall oder einer Peroneusläsion — kommt Reizstromtherapie mit Schwell- oder Exponentialströmen infrage, die die Muskelfaser direkt erreicht. Welches Verfahren geeignet ist, zeigt eine elektrodiagnostische Untersuchung.
Brauche ich das Gerät irgendwann nicht mehr?
Ein Trainingseffekt über das Tragen hinaus ist beschrieben — er ist aber klein und tritt bei der Orthese ebenso auf; bei Multipler Sklerose ließ er sich nicht nachweisen. Planen Sie das Gerät deshalb als dauerhafte Unterstützung ein. Das ist kein Rückschritt: Es ist wie mit einer Gehhilfe, die man behält, weil sie den Alltag trägt.
Wer weist mich in das Gerät ein?
Wir. Persönlich oder telefonisch, je nachdem, was für Sie machbar ist. Das ist nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unsere Pflicht; ein Video oder eine Bedienungsanleitung allein genügt dafür ausdrücklich nicht.
Fragen? Rufen Sie an.
02262 717692· Montag bis Freitag 8–17 Uhr
Jobi Medizintechnik-Team GmbH · Zeitstr. 7 · 51674 Wiehl
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