JOBI Medizintechnik - Ein Unternehmen von Sanhos

Versorgung auf ärztliche Verordnung

Muskelstimulation nach Operation und bei Immobilisation — auf Rezept

Wenn ein Gelenk nach einer Operation nicht belastet werden darf, baut die Muskulatur schneller ab, als die meisten erwarten. Genau in dieser Phase kann Elektrostimulation viel auffangen: Nach einer Knieendoprothese war die Kraft des vorderen Oberschenkelmuskels in einer Auswertung von neun Studien mit 691 Patientinnen und Patienten deutlich höher als in der Vergleichsgruppe — und der Vorteil war auch nach zwölf Monaten noch messbar.

Der Zeitpunkt spielt eine Rolle: In einer Untersuchung nach Kreuzbandplastik schnitten Patienten besser ab, die innerhalb der ersten Woche nach der Operation begannen. Wir versorgen Sie auf ärztliche Verordnung — am besten sprechen wir schon vor der Operation darüber.

Wichtig vorweg: Das ist etwas anderes als EMS-Training im Fitnessstudio — anderer Zweck, andere Geräte, anderer rechtlicher Rahmen.

Patient geht mit Unterarmgehstützen durch einen Klinikflur, Rückenansicht
Symbolbild

Medizinische Elektrostimulation ist nicht Fitness-EMS

Medizinische Elektrostimulation (NMES)Ganzkörper-EMS im Studio
ZweckErhalt und Aufbau einzelner Muskelgruppen, meist nach Operation oder bei Immobilisationallgemeines Training, Körperformung
Grundlageärztliche Verordnung, individuell festgelegte ParameterTrainingsvertrag
Anwendunggezielt, meist eine Muskelgruppe, zu HauseGanzkörperanzug, im Studio
RegulatorikHilfsmittel nach § 33 SGB Vseit 31.12.2022 fachkundepflichtig nach NiSV; medizinische Anwendungen sind davon ausdrücklich ausgenommen
Kostenbei ärztlicher Verordnung grundsätzlich verordnungsfähig nach § 33 SGB V, abzüglich ZuzahlungSelbstzahler

Wenn Sie Training im Studio suchen, ist das etwas anderes als das, was wir machen: Wir versorgen medizinisch, auf ärztliche Verordnung, mit Einweisung und Begleitung.

Was die Studien zeigen

Nach Knieendoprothese: Eine Metaanalyse aus 9 randomisierten Studien mit 691 Patientinnen und Patienten zeigte eine deutlich höhere Kraft des vorderen Oberschenkelmuskels in der Stimulationsgruppe. Die Effektstärke lag im ersten Monat bei 0,81 — statistisch ein großer Effekt, was nicht automatisch heißt, dass Sie ihn im Alltag ebenso deutlich merken. Der Vorteil war auch nach zwölf Monaten noch nachweisbar. Die Autoren merken ausdrücklich an, dass nicht alle untersuchten Endpunkte die Schwelle klinischer Relevanz erreichten.

Nach Kreuzbandplastik: Eine Auswertung von 11 Studien mit 402 Patienten zeigte eine verbesserte Quadrizepskraft, kurz- wie längerfristig. Ein früher Beginn innerhalb der ersten Woche nach der Operation führte zu besseren Ergebnissen. Auf die Kniefunktion im Alltag, gemessen mit einem etablierten Fragebogen, hatte die Stimulation dagegen keinen messbaren Einfluss.

Bei Immobilisation im Krankenhaus: Eine Metaanalyse aus 38 randomisierten Studien mit 1.452 hospitalisierten Teilnehmenden fand einen kleinen Effekt auf die Muskelkraft und einen mittleren Effekt auf den Muskelquerschnitt — beides bei moderater Evidenzsicherheit. In derselben Auswertung traten bei etwa 9 Prozent der Teilnehmenden unerwünschte Ereignisse auf.

In der Intensivmedizin: Die S3-Leitlinie „Lagerungstherapie und Mobilisation von kritisch Erkrankten auf Intensivstationen“ (AWMF 001-015) schlägt vor, neuromuskuläre Elektrostimulation im Rahmen der Frühmobilisation zu erwägen. Das ist eine schwache Empfehlung — die Evidenz ist vorhanden, aber uneinheitlich.

Eine Ergänzung, kein Ersatz

Das ist der Satz, auf den es bei diesem Verfahren ankommt — und er ist keine Einschränkung, sondern eine Standortbestimmung.

Wo Sie aktiv trainieren können, sollten Sie aktiv trainieren. Elektrostimulation ist nicht dafür gemacht, Ihnen das abzunehmen. Ihr Wert liegt in den Wochen dazwischen: wenn das Gelenk nicht belastet werden darf, wenn Sie liegen müssen, wenn die Kraft schneller schwindet, als die Physiotherapie sie aufbauen kann.

Genau in dieser Lücke liegt ihr Wert. Wo Sie wieder aktiv trainieren können, tritt sie in den Hintergrund.

Anwendungsbereiche

  • Muskelabbau nach Operationen an Knie, Hüfte oder Schulter
  • Entlastungsphasen, in denen das Gelenk nicht belastet werden darf
  • Immobilisation nach Verletzungen
  • Muskelschwäche nach längerer Krankenhausbehandlung
  • unterstützend, wenn aktives Training aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist

Ob Elektrostimulation in Ihrem Fall sinnvoll ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Muskelstimulationsgeräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter 09.37.02 geführt; Geräte, die durch die Eigenaktivität des Muskels ausgelöst werden, unter 09.37.02.2 (EMG-getriggerte Muskelstimulationsgeräte).

So kommen Sie zu Ihrem Gerät

  1. Rezept vom Arzt

    Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Auf der Verordnung müssen die Diagnose, die Bezeichnung des Hilfsmittels und die Anzahl stehen. Wichtig: Die Verordnung verliert 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung bis dahin nicht begonnen hat (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag rechtzeitig bei Ihrer Kasse eingeht — deshalb bitten wir um den Upload möglichst am selben Tag.

  2. Rezept hochladen — 60 Sekunden

    Fotografieren Sie das Rezept mit dem Handy und laden Sie es auf unserer Website hoch. Alternativ per WhatsApp an 02262 717692. Wir prüfen sofort, ob alles vollständig ist, und melden uns bei Ihnen.

  3. Original per Post — wir schicken Ihnen den Umschlag

    Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir das Original der Verordnung. Sie erhalten von uns einen frankierten Rückumschlag; Sie müssen ihn nur einwerfen. Der Upload gibt uns die Zeit, bereits alles vorzubereiten.

  4. Wir übernehmen die Kasse

    Genehmigung, Rückfragen, Formulare — das machen wir. Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss Ihre Krankenkasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, oder innerhalb von fünf Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet.

  5. Gerät, Einweisung, Begleitung

    Sie erhalten das Gerät mit dem passenden Zubehör und eine persönliche Einweisung — telefonisch oder vor Ort. Diese Einweisung ist keine Höflichkeit, sondern nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unsere Pflicht. Ein Video oder eine Bedienungsanleitung allein genügt dafür nicht.

Früh beginnen zahlt sich aus. In der Untersuchung nach Kreuzbandplastik führte ein Beginn innerhalb der ersten Woche nach der Operation zu besseren Ergebnissen. Wenn eine Operation ansteht, sprechen Sie die Verordnung am besten schon vorher an — dann liegt das Gerät bereit, wenn Sie es brauchen. Wir bereiten das mit Ihnen vor.

Was zahle ich?

Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro — einmalig je Versorgung, nicht monatlich (§ 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V).

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vollständig befreit. Dafür ist kein Antrag nötig.

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr Ihre Belastungsgrenze erreicht haben (2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %), entfällt die Zuzahlung — legen Sie uns einfach Ihre Befreiungsbescheinigung vor.

Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät und damit unser Eigentum. Miete zahlen Sie dafür nicht.

Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Wir sagen Ihnen vorab, womit bei Ihrer Kasse zu rechnen ist.

Wichtige Sicherheitshinweise

Elektrostimulation ist nicht für jeden geeignet, und sie ist nicht nebenwirkungsfrei. In einer Auswertung von 38 Studien mit hospitalisierten Teilnehmenden traten bei etwa 9 Prozent unerwünschte Ereignisse auf.

Es gelten zunächst alle Sicherheitshinweise der TENS-Anwendung

Sie sind hier vollständig wiedergegeben, weil die Risiken auf der Seite stehen müssen, auf der beworben wird (Art. 7 lit. c MDR):

  • Herzschrittmacher, implantierter Defibrillator oder anderes elektronisches Implantat
  • getragene Insulinpumpe
  • bekannte Herzrhythmusstörungen
  • Anfallserkrankung (Epilepsie)
  • Schwangerschaft
  • hohes Fieber und akute Infektionen
  • Gefühlsstörungen an der behandelten Stelle — dann merken Sie nicht, wenn der Strom zu stark wird
  • Thrombose, Venenentzündung oder Krampfadern im Bereich der Elektroden
  • Tumor im Behandlungsgebiet oder Verdacht darauf
  • verletzte, entzündete oder erkrankte Haut, offene Wunden, frische Narben
  • verbotene Stellen: Kopf, Schläfen, Augen, Mund, Rachen, Kehlkopf sowie die Vorderseite des Halses über der Halsschlagader

Zusätzlich nicht anwenden, wenn

  • der Nerv zum Muskel vollständig geschädigt ist. Diese Geräte sprechen den Muskel über den Nerv an; ist der Nerv ausgefallen, wirken sie nicht. Dann kommt ein anderes Verfahren infrage — wir erklären es auf der Seite zu Fußheberschwäche und Lähmungen.
  • Sie Metall im Körper haben und die Elektroden darüber oder in der Nähe liegen würden — künstliches Gelenk, Platten, Schrauben, Gefäßstützen, auch kosmetische Implantate. Bei der Muskelstimulation formulieren die Hersteller das einheitlicher als bei TENS.
  • Sie einen frischen Bandscheibenvorfall, eine instabile Wirbelsäule oder einen noch nicht verheilten Knochenbruch haben
  • bei Ihnen eine ausgeprägte Osteoporose bekannt ist
  • Sie einen Bauchwand- oder Leistenbruch haben und die Bauchmuskeln stimuliert werden sollen
  • Sie frisch operiert wurden und die Wunde noch nicht verheilt ist
  • Sie eine fortgeschrittene Durchblutungsstörung der Beine haben
  • Sie eine eitrige Entzündung oder eine Infektion im ganzen Körper haben
  • Sie sich nicht sicher mitteilen können, ob der Strom zu stark ist — etwa bei starker Verwirrtheit, Demenz oder schwerer geistiger Beeinträchtigung
  • Sie Beruhigungs- oder Suchtmittel eingenommen haben
  • das Gerät bei einem Kind eingesetzt werden soll und Ihr Modell das nicht ausdrücklich vorsieht

Diese Elektrodenanordnungen sind verboten

  • eine Elektrode vorn und eine hinten am Brustkorb
  • eine Elektrode links und eine rechts am Körper am selben Kanal — der Strom liefe quer durch den Rumpf
  • Elektroden über dem Kopf
  • Elektroden direkt auf der Wirbelsäule

Muskelkater ist normal — Muskelschmerz ist es nicht

  • Steigern Sie langsam. Ein Hersteller begrenzt die ersten beiden Anwendungen ausdrücklich auf zehn Minuten und verlangt danach mindestens vier Tage Pause. Der Grund: Bei untrainierten Menschen wurde nach einer einzigen ausbelastenden Anwendung ein Anstieg der Muskelenzyme im Blut auf das 117-fache gemessen. Bei regelmäßiger Anwendung legt sich dieser Effekt.
  • Wenn Sie nach einer Anwendung ungewöhnlich starke Muskelschmerzen, dunklen Urin oder Übelkeit bemerken: sofort ärztlich abklären lassen.
  • Bei Diabetes: Elektrische Muskelstimulation kann nach Herstellerangabe die Insulinausschüttung beeinflussen und den Blutzucker senken. Messen Sie nach der Anwendung.
  • Ein Gerät, eine Person. Elektroden und Kabel niemals mit anderen teilen — ein Hersteller schreibt ausdrücklich, dass nie zwei Personen an einem Gerät behandelt werden dürfen.

Verbindlich sind immer die Angaben in der Gebrauchsanweisung Ihres Geräts. Bei Metallimplantaten, bei der Anwendung bei Kindern und bei den Abständen zu anderen Geräten unterscheiden sich die Hersteller deutlich — bei der Einweisung gehen wir Ihre Anleitung gemeinsam durch.

Warum ein Versuch naheliegt

Sie legen sich damit nicht fest.

Die Versorgung ist reversibel

Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät. Wenn es Ihnen nicht hilft, geben Sie es zurück.

Ihr Kostenrisiko ist überschaubar

Bei ärztlicher Verordnung ist die Versorgung grundsätzlich verordnungsfähig; für Sie fällt dann die gesetzliche Zuzahlung an — 10 % des Abgabepreises, mindestens 5, höchstens 10 Euro, einmalig je Versorgung. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.

Sie entscheiden nach der Erprobung

Wir melden uns nach vier Wochen und besprechen mit Ihnen, wie es läuft. Wie lange es dauert, bis sich etwas zeigt, ist je nach Verfahren sehr unterschiedlich — bei manchen sind mehrere Monate nötig.

Sie bekommen Begleitung statt eines Pakets

Persönliche Einweisung, eine Nummer, unter der jemand abnimmt, und Unterstützung bei Antrag und Folgeverordnung.

Erprobung heißt bei uns: Sie bekommen das Gerät, wir weisen Sie ein, und wir melden uns nach vier Wochen, um zu hören, ob es für Sie funktioniert. Die Erstversorgung läuft in der Regel über drei Monate. Danach prüft Ihre Arztpraxis den Therapieerfolg und stellt gegebenenfalls eine Folgeverordnung aus. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Vertrag Ihrer Krankenkasse.

Warum Jobi

Über 60 Kassenverträge

Sie können frei wählen, bei welchem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse Sie Ihre Verordnung einlösen — weder Ihre Ärztin noch Ihre Kasse darf Sie dabei zu einem bestimmten Anbieter lenken (§ 33 Abs. 6 SGB V). Damit wir für Sie abrechnen können, brauchen wir einen Vertrag mit Ihrer Kasse. Wir haben über 60.

Präqualifiziert nach § 126 SGB V

Eine unabhängige, staatlich akkreditierte Prüfstelle hat für jeden Versorgungsbereich geprüft und zertifiziert, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an Fachpersonal, Beratung, Räume und Ausstattung erfüllen. Ohne dieses Zertifikat darf ein Anbieter überhaupt keine Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben. Unser Zertifikat: NORMEC VQZ, Nummer 5879.

Deutschlandweit, persönlich beraten

Beratung telefonisch oder vor Ort in Wiehl, Versand in ganz Deutschland.

Wir sind kein Callcenter

Sie sprechen mit denselben Menschen, die Ihre Versorgung bearbeiten. Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, unter 02262 717692.

Weitere Versorgungsbereiche

Wir versorgen außerdem bei Fußheberschwäche und Lähmungen und mit TENS-Geräten zur Schmerztherapie.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse ein Muskelstimulationsgerät?

Muskelstimulationsgeräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 09.37.02 gelistet. Mit einer ärztlichen Verordnung und entsprechender Indikation ist die Versorgung über Ihre Krankenkasse grundsätzlich möglich; für Sie fällt dann die gesetzliche Zuzahlung an. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse.

Ersetzt Elektrostimulation die Physiotherapie?

Nein. Sie ergänzt sie. Wo aktives Training möglich ist, ist es überlegen — das zeigen die Vergleichsstudien deutlich. Der Wert der Elektrostimulation liegt in den Phasen, in denen aktives Training nicht möglich ist.

Kann ich damit abnehmen?

Nein. Eine Metaanalyse aus 16 kontrollierten Studien mit 897 Teilnehmenden zeigte einen deutlichen Zuwachs an Muskelmasse und Kraft — bei der Körperfettmasse war der Unterschied jedoch nicht signifikant. Elektrostimulation ist kein Verfahren zur Gewichtsreduktion.

Wann sollte ich beginnen?

So früh, wie es ärztlich vertretbar ist. In der Untersuchung nach Kreuzbandplastik führte ein Beginn innerhalb der ersten Woche zu besseren Ergebnissen. Wenn eine Operation ansteht, lohnt es sich, die Verordnung vorher zu besprechen.

Tut das weh?

Sie spüren eine Muskelkontraktion, die sich anfühlt, als würde der Muskel von selbst arbeiten. Die Intensität wird individuell eingestellt. Beginnen Sie behutsam — nicht mit maximaler Stärke.

Was ist der Unterschied zum EMS-Studio?

Zweck, Gerät und rechtlicher Rahmen. Wir versorgen auf ärztliche Verordnung, mit individuell festgelegten Parametern, gezielt für einzelne Muskelgruppen und mit persönlicher Einweisung. Gewerbliches Ganzkörper-EMS ist seit Ende 2022 fachkundepflichtig nach der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung; medizinische Anwendungen fallen ausdrücklich nicht unter diese Regelung.

Fragen? Rufen Sie an.

02262 717692· Montag bis Freitag 8–17 Uhr

info@jobi.med

Jobi Medizintechnik-Team GmbH · Zeitstr. 7 · 51674 Wiehl

Zuletzt geprüft am . Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob ein Verfahren für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt; verbindlich sind die Angaben in der Gebrauchsanweisung Ihres Geräts.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

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