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Versorgung auf ärztliche Verordnung

Polyneuropathie: Was Elektrostimulation leisten kann — und was nicht

Brennen, Kribbeln, Taubheit, nachts das Gefühl, auf Watte zu gehen: Polyneuropathien gehören zu den häufigsten Erkrankungen des peripheren Nervensystems. Etwa 5 bis 8 Prozent der Erwachsenen sind betroffen. Die häufigste Ursache in Europa ist Diabetes: Im Mittel entwickelt rund jeder dritte Mensch mit Diabetes eine Nervenschädigung — die Angaben schwanken je nach Diabetestyp und Erhebung erheblich. 13 bis 26 Prozent leiden unter Nervenschmerzen.

Wer damit lebt, kennt das Problem: Die Möglichkeiten sind begrenzt, und die Medikamente haben ihren Preis in Form von Nebenwirkungen. TENS ist hier eine der wenigen Optionen, die man einfach ausprobieren kann — die Praxisempfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft führen sie als Baustein einer umfassenden Schmerzbehandlung. In einer Metaanalyse von drei Studien mit 78 Patienten war die Schmerzlinderung nach vier und sechs Wochen gegenüber Scheinstimulation statistisch signifikant; nach zwölf Wochen war der Unterschied nicht mehr nachweisbar.

Wir versorgen damit auf Kassenrezept, mit persönlicher Einweisung. Auf dieser Seite steht, was Sie realistisch erwarten können — und warum ein Versuch bei dieser Erkrankung besonders naheliegt.

Frau umfasst mit beiden Händen ihren Fuß im Sitzen
Symbolbild

Was TENS ist

TENS steht für transkutane elektrische Nervenstimulation. Über selbstklebende Elektroden auf der Haut werden schwache elektrische Impulse abgegeben, die sensible Nervenfasern reizen. Sie spüren ein Kribbeln oder Prickeln.

Das Verfahren behandelt Schmerz, nicht die Ursache. Es repariert keine geschädigten Nerven, und es verändert den Verlauf einer Polyneuropathie nicht.

Wo TENS in der Behandlung steht

Die Praxisempfehlungen „Diabetische Neuropathie“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (2025) führen die transkutane elektrische Nervenstimulation unter den nicht-invasiven, nicht-medikamentösen Verfahren auf, die in ein umfassendes Behandlungskonzept aus mehreren Bausteinen einbezogen werden können.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um Praxisempfehlungen, nicht um eine S3-Leitlinie, und um eine Nennung ohne Empfehlungsgrad.

Was die Studien zeigen

Eine Metaanalyse zu schmerzhafter diabetischer Polyneuropathie fand nach vier und nach sechs Wochen eine signifikante Schmerzlinderung gegenüber Scheinstimulation. Nach zwölf Wochen war der Unterschied nicht mehr statistisch signifikant, und die Studienbasis ist mit 78 Patienten klein.

Was daraus folgt, ist keine Garantie, sondern eine praktische Empfehlung: Ob TENS Ihnen hilft, zeigt sich in der Erprobung. Sie müssen dafür nichts anschaffen: Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät, für Sie fällt die gesetzliche Zuzahlung an; über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Die Sicherheitshinweise weiter unten gehören allerdings dazu — bei einer Polyneuropathie besonders.

Wie sicher ist TENS?

Das günstige Sicherheitsprofil ist der am besten belegte Aspekt von TENS. In einer Auswertung von 381 Studien mit 24.532 Teilnehmenden wurden keine schwerwiegenden Nebenwirkungen berichtet, die ursächlich auf TENS zurückzuführen waren. Häufigste unerwünschte Wirkung sind Hautreizungen an den Elektroden bei etwa 2 bis 3 Prozent der Anwender.

Bei einer Polyneuropathie kommt allerdings ein Punkt hinzu, den die üblichen Sicherheitshinweise nicht abdecken — er steht deshalb im nächsten Abschnitt eigens hervorgehoben.

Wichtige Sicherheitshinweise

Diese Punkte schließen die Anwendung aus

  • Sie tragen einen Herzschrittmacher, einen implantierten Defibrillator oder ein anderes elektronisches Implantat.
  • Sie tragen eine Insulinpumpe. Das ist bei Polyneuropathie besonders relevant, weil viele Betroffene Diabetes haben — und weil nicht alle Hersteller die Pumpe ausdrücklich nennen.
  • Bei Ihnen sind Herzrhythmusstörungen bekannt.
  • Sie haben eine Anfallserkrankung (Epilepsie).
  • Sie sind schwanger.
  • Sie haben hohes Fieber.

Diese Punkte betreffen den Moment, nicht die Versorgung

  • Nicht anwenden, wenn Sie Auto fahren, eine Maschine bedienen oder schlafen wollen, und nicht beim Baden oder Duschen. Nach Alkoholgenuss verlangt ein Teil der Hersteller ausdrücklich Abstinenz.

Diese Stellen sind tabu

  • Kopf, Schläfen, Augen, Mund, Rachen, Kehlkopf
  • Vorderseite des Halses, besonders über der Halsschlagader
  • vorderer Brustkorb — und niemals eine Elektrode vorn und eine hinten am Brustkorb. Der Strom würde durch das Herz fließen und kann lebensgefährliche Rhythmusstörungen auslösen.
  • keine Elektrode links und eine rechts am selben Kanal. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Elektroden kleben, sondern welchen Weg der Strom zwischen ihnen nimmt.
  • verletzte, entzündete oder erkrankte Haut, offene Wunden, frische Narben
  • direkt über Krampfadern, einer Venenentzündung oder einer bekannten Thrombose
  • über einem Tumor oder einer Stelle, an der einer vermutet wird

Der wichtigste Punkt bei Polyneuropathie

Die übliche Dosierungsregel für TENS lautet: so stark, dass es deutlich spürbar, aber nicht schmerzhaft ist. Diese Regel setzt ein intaktes Empfinden voraus. Genau das ist bei einer Polyneuropathie oft gestört.

  • Wenn Ihr Empfinden an Füßen oder Händen eingeschränkt ist, können Sie die Stromstärke möglicherweise nicht zuverlässig einschätzen. Wenden Sie TENS dann nur nach ärztlicher Anleitung an und kontrollieren Sie die Haut unter den Elektroden nach jeder Anwendung.
  • Kein Hersteller von TENS-Geräten stuft die Gefühlsstörung als absolutes Verbot ein; die Hersteller, die den Punkt ansprechen, verlangen ärztliche Rücksprache oder besondere Vorsicht. Bei anderen Verfahren — etwa der Iontophorese — ist sie dagegen ein Ausschlussgrund. Wir fragen bei der Einweisung aktiv danach, weil es bei dieser Indikation der entscheidende Punkt ist.

Bitte vorher ärztlich abklären

  • Sie haben Metall im Körper (künstliches Gelenk, Platten, Schrauben). Manche Hersteller verbieten die Anwendung dann ganz, andere erwähnen es gar nicht.
  • Sie nehmen blutverdünnende Medikamente oder neigen zu Blutungen.
  • Sie haben Diabetes. Elektrische Stimulation kann nach Herstellerangabe die Insulinausschüttung beeinflussen und den Blutzucker senken — messen Sie nach der Anwendung.
  • Ihre Schmerzen sind unklar oder lassen trotz Behandlung nicht nach.
  • Das Gerät soll bei einem Kind eingesetzt werden.

Außerdem

  • Elektroden nie zuschneiden oder verändern. Die Stromdichte auf der Haut wird sonst zu hoch.
  • Mindestens einen Meter Abstand zu Kurzwellen- und Mikrowellengeräten; nie gleichzeitig mit einem Hochfrequenz-Chirurgiegerät.
  • Elektroden nur auf saubere, trockene, unversehrte Haut — vorher keine Cremes auftragen.
  • Gerät und Kabel von Kindern fernhalten (Strangulationsgefahr).
  • Erste Anwendung im Sitzen oder Liegen — manchen Menschen wird beim ersten Mal schwindelig.
  • Bei täglicher Anwendung kann die Wirkung nach einigen Tagen nachlassen. Das ist ein bekannter Gewöhnungseffekt. Rufen Sie uns an, bevor Sie das Gerät weglegen.

Womit Sie rechnen müssen: Hautreizungen an den Elektroden bei etwa 2 bis 3 Prozent der Anwender.

Verbindlich sind immer die Angaben in der Gebrauchsanweisung Ihres Geräts. Die Hersteller weichen bei mehreren Punkten deutlich voneinander ab — bei der Einweisung gehen wir Ihre Anleitung gemeinsam durch.

TENS ist nicht Hochtontherapie

Diese beiden Verfahren werden häufig verwechselt, auch von Anbietern.

TENSHochtontherapie
Frequenzbereich1–150 Hz4.000–30.000 Hz
WahrnehmungKribbeln unter den ElektrodenWärme- und Vibrationsgefühl, sichtbare Muskelkontraktionen
GKV-StatusHilfsmittel, Produktgruppe 09 — auf Rezept versorgbarin der Regel Selbstzahlerleistung
Bewertung des Nutzensumfangreiche, aber überwiegend niedrigqualitative Studienbasisvom IGeL-Monitor 2012 mit „unklar“ bewertet

Wenn Ihnen jemand eine Hochtontherapie als Kassenleistung anbietet, lohnt eine Rückfrage.

Was die Basis bleibt

TENS ist eine Ergänzung. Die Grundlage jeder Behandlung einer diabetischen Polyneuropathie bleibt die Therapie der Grunderkrankung — die Stoffwechseleinstellung. Bei anderen Ursachen entsprechend deren Behandlung.

Setzen Sie verordnete Medikamente nicht eigenmächtig ab, weil ein Gerät wirkt. Wenn es Ihnen besser geht, ist das der richtige Zeitpunkt für ein Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt — nicht für einen Alleingang. Eine Dosisanpassung ist ärztlich oft möglich, wenn sie begründet ist.

So kommen Sie zu Ihrem Gerät

  1. Rezept vom Arzt

    Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Auf der Verordnung müssen die Diagnose, die Bezeichnung des Hilfsmittels und die Anzahl stehen. Wichtig: Die Verordnung verliert 28 Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, wenn die Versorgung bis dahin nicht begonnen hat (§ 8 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Die Frist gilt als gewahrt, wenn der Antrag rechtzeitig bei Ihrer Kasse eingeht — deshalb bitten wir um den Upload möglichst am selben Tag.

  2. Rezept hochladen — 60 Sekunden

    Fotografieren Sie das Rezept mit dem Handy und laden Sie es auf unserer Website hoch. Alternativ per WhatsApp an 02262 717692. Wir prüfen sofort, ob alles vollständig ist, und melden uns bei Ihnen.

  3. Original per Post — wir schicken Ihnen den Umschlag

    Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir das Original der Verordnung. Sie erhalten von uns einen frankierten Rückumschlag; Sie müssen ihn nur einwerfen. Der Upload gibt uns die Zeit, bereits alles vorzubereiten.

  4. Wir übernehmen die Kasse

    Genehmigung, Rückfragen, Formulare — das machen wir. Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss Ihre Krankenkasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, oder innerhalb von fünf Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet.

  5. Gerät, Einweisung, Begleitung

    Sie erhalten das Gerät mit dem passenden Zubehör und eine persönliche Einweisung — telefonisch oder vor Ort. Diese Einweisung ist keine Höflichkeit, sondern nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unsere Pflicht. Ein Video oder eine Bedienungsanleitung allein genügt dafür nicht.

Was zahle ich?

Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro — einmalig je Versorgung, nicht monatlich (§ 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V).

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vollständig befreit. Dafür ist kein Antrag nötig.

Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr Ihre Belastungsgrenze erreicht haben (2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %), entfällt die Zuzahlung — legen Sie uns einfach Ihre Befreiungsbescheinigung vor.

Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät und damit unser Eigentum. Miete zahlen Sie dafür nicht.

Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Wir sagen Ihnen vorab, womit bei Ihrer Kasse zu rechnen ist.

Warum ein Versuch naheliegt

Sie legen sich damit nicht fest.

Die Versorgung ist reversibel

Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät. Wenn es Ihnen nicht hilft, geben Sie es zurück.

Ihr Kostenrisiko ist überschaubar

Bei ärztlicher Verordnung ist die Versorgung grundsätzlich verordnungsfähig; für Sie fällt dann die gesetzliche Zuzahlung an — 10 % des Abgabepreises, mindestens 5, höchstens 10 Euro, einmalig je Versorgung. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit.

Sie entscheiden nach der Erprobung

Wir melden uns nach vier Wochen und besprechen mit Ihnen, wie es läuft. Wie lange es dauert, bis sich etwas zeigt, ist je nach Verfahren sehr unterschiedlich — bei manchen sind mehrere Monate nötig.

Sie bekommen Begleitung statt eines Pakets

Persönliche Einweisung, eine Nummer, unter der jemand abnimmt, und Unterstützung bei Antrag und Folgeverordnung.

Erprobung heißt bei uns: Sie bekommen das Gerät, wir weisen Sie ein, und wir melden uns nach vier Wochen, um zu hören, ob es für Sie funktioniert. Die Erstversorgung läuft in der Regel über drei Monate. Danach prüft Ihre Arztpraxis den Therapieerfolg und stellt gegebenenfalls eine Folgeverordnung aus. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Vertrag Ihrer Krankenkasse.

Warum Jobi

Über 60 Kassenverträge

Sie können frei wählen, bei welchem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse Sie Ihre Verordnung einlösen — weder Ihre Ärztin noch Ihre Kasse darf Sie dabei zu einem bestimmten Anbieter lenken (§ 33 Abs. 6 SGB V). Damit wir für Sie abrechnen können, brauchen wir einen Vertrag mit Ihrer Kasse. Wir haben über 60.

Präqualifiziert nach § 126 SGB V

Eine unabhängige, staatlich akkreditierte Prüfstelle hat für jeden Versorgungsbereich geprüft und zertifiziert, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an Fachpersonal, Beratung, Räume und Ausstattung erfüllen. Ohne dieses Zertifikat darf ein Anbieter überhaupt keine Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben. Unser Zertifikat: NORMEC VQZ, Nummer 5879.

Deutschlandweit, persönlich beraten

Beratung telefonisch oder vor Ort in Wiehl, Versand in ganz Deutschland.

Wir sind kein Callcenter

Sie sprechen mit denselben Menschen, die Ihre Versorgung bearbeiten. Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, unter 02262 717692.

Weitere Versorgungsbereiche

Wir versorgen außerdem mit TENS-Geräten zur Schmerztherapie und bei Fußheberschwäche und Lähmungen.

Häufige Fragen

Hilft TENS bei Polyneuropathie?

Eine Metaanalyse zu schmerzhafter diabetischer Polyneuropathie fand nach vier und sechs Wochen eine signifikante Schmerzlinderung gegenüber Scheinstimulation; nach zwölf Wochen war der Unterschied nicht mehr signifikant. Die Studienbasis ist mit 78 Patienten klein. Für Sie heißt das: Ob es hilft, zeigt sich in der Erprobung. Das Gerät bleibt in der Regel Leihgerät; für Sie fällt die gesetzliche Zuzahlung an, über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse.

Kann TENS meine Nerven wieder heilen?

Nein. TENS behandelt Schmerz. Es gibt keinen Beleg dafür, dass die Nervenleitgeschwindigkeit verbessert oder geschädigtes Nervengewebe repariert wird. Auch das Fortschreiten einer Polyneuropathie wird dadurch nicht aufgehalten.

Hilft es gegen Taubheit und Kribbeln?

Untersucht und teilweise belegt ist die Wirkung auf die Schmerzintensität. Für Taubheitsgefühle und Missempfindungen liegen keine belastbaren Daten vor.

Ich spüre meine Füße kaum — darf ich TENS trotzdem anwenden?

Das gehört ärztlich abgeklärt. Bei gestörtem Empfinden lässt sich die Stromstärke nicht sicher einschätzen, was das Risiko für Hautschäden erhöht. Häufig ist eine Anwendung möglich, wenn die Intensität ärztlich vorgegeben wird und Sie die Haut regelmäßig kontrollieren. Wir besprechen das bei der Einweisung.

Wird das von der Kasse bezahlt?

TENS-Geräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 09.37.01 gelistet. Mit ärztlicher Verordnung ist die Versorgung über Ihre Krankenkasse grundsätzlich möglich; für Sie fällt dann die gesetzliche Zuzahlung an. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Krankenkasse.

Was ist der Unterschied zwischen TENS und Hochtontherapie?

TENS arbeitet mit Frequenzen zwischen 1 und 150 Hertz, die Hochtontherapie mit 4.000 bis 30.000 Hertz. TENS-Geräte sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis geführt und auf Rezept versorgbar; die Hochtontherapie ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung und wurde vom IGeL-Monitor 2012 mit der Bewertung unklar eingestuft.

Wie oft und wie lange soll ich anwenden?

Das legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest. Als Orientierung: Bei der konventionellen Anwendung wird meist mit höheren Frequenzen über etwa 30 Minuten gearbeitet. Entscheidend ist die Intensität — deutlich spürbar, aber nicht schmerzhaft. Bei eingeschränktem Empfinden gilt die ärztliche Vorgabe.

Fragen? Rufen Sie an.

02262 717692· Montag bis Freitag 8–17 Uhr

info@jobi.med

Jobi Medizintechnik-Team GmbH · Zeitstr. 7 · 51674 Wiehl

Zuletzt geprüft am . Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob ein Verfahren für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt; verbindlich sind die Angaben in der Gebrauchsanweisung Ihres Geräts.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

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