In zwei Minuten erledigt
Verordnung online einreichen
Fotografieren Sie Ihre ärztliche Verordnung mit dem Handy und laden Sie sie hier hoch. Wir prüfen sofort, ob alles vollständig ist, übernehmen die Abstimmung mit Arztpraxis und Krankenkasse und melden uns bei Ihnen.
Gemeint ist die Hilfsmittel-Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, meist auf dem Vordruck Muster 16 — nicht ein Rezept über ein Medikament. Wir sind Leistungserbringer für Hilfsmittel nach § 126 SGB V und geben keine Arzneimittel ab.
Wie es weitergeht
- 1. Wir prüfen die Verordnung auf Vollständigkeit und melden uns, wenn etwas fehlt.
- 2. Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse. Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss sie innerhalb von drei Wochen entscheiden, oder innerhalb von fünf Wochen, wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet wird.
- 3. Sie erhalten das Gerät mit Zubehör und eine persönliche Einweisung — telefonisch oder vor Ort.
Das Original brauchen wir zusätzlich
Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir die Verordnung im Original per Post. Sie erhalten von uns einen frankierten Rückumschlag; einwerfen genügt. Der Upload vorab gibt uns die Zeit, schon alles vorzubereiten, während die Verordnung noch unterwegs ist.
Andere Wege
Sie müssen die Verordnung nicht über dieses Formular einreichen. Alle Wege führen zum selben Ergebnis:
Ebenso möglich: per E-Mail an info@jobi.med oder per Post an Jobi Medizintechnik-Team GmbH, Zeitstr. 7, 51674 Wiehl.
Was mit Ihren Daten geschieht und worauf sich die Verarbeitung stützt, steht in den Datenschutzhinweisen. Wie die Kostenübernahme abläuft und was die Zuzahlung kostet, erklärt die Seite Kostenübernahme.
